Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz
Die gewerbsmäßige Hundeausbildung oder die Anleitung zur Ausbildung der Hunde durch den Halter, ist in Deutschland seit dem 1.8.2014 genehmigungspflichtig. Diese Erlaubnis wurde mir durch die zuständige Behörde erteilt.
Die zuständige Behörde ist: Kreisverwaltung Alzey-Worms - Veterinärsamt